Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GEGENSTAND: Mit der Auftragserteilung an die Ambient-TV Sales & Services GmbH erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ambient-TV Sales & Services GmbH (nachfolgend ATV) an.
II. ANGEBOTE, PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG, FÄLLIGKEIT: Die Angebote sind stets freibleibend, unverbindlich und gelten erst dann von ATV als angenommen, wenn sie via Auftragsbestätigung in Textform bestätigt wurden. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungsverzug tritt automatisch 14 Tage nach Fälligkeit oder mit der Belastung durch Rücklastschrift ein, auch ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Die Auslagen für bankenübliche Rücklastschriftgebühren werden dem Kunden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr der ATV in Höhe von 8,00 Euro in Rechnung gestellt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist ATV berechtigt, die Durchführung aller Werbemaßnahmen für den Kunden zu unterbrechen. Der Kunde kann gegenüber ATV nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von ATV anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung eines Teilbetrages 4 Wochen in Rückstand geraten, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungserstellung einverstanden. Es ist für eine ausreichende Empfangsbereitschaft zur Übermittlung der elektronischen Rechnung Sorge zu tragen.
III. PLATZIERUNG, KONKURRENZSCHUTZ, STANDORTE, VERFÜGBARKEIT, TONAUSSTRAHLUNG: Die Werbemaßnahmen für den Kunden erfolgen zu den Öffnungszeiten der jeweils gebuchten Standorte. Der Vertrag besteht aus Einzelleistungen für die jeweiligen Standorte/Sendeplätze. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der Sendeschleife besteht nicht. Für die Dauer des Schaltungszeitraums sind die Sendeplätze für den Kunden reserviert. Jeglicher Konkurrenzschutz gegenüber Mitbewerbern des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dieser wurde schriftlich durch ATV bestätigt. Sollte es zu einer Verletzung einer schriftlich vereinbarten Konkurrenzschutz-Klausel kommen, hat der Kunde Anspruch auf eine Reduzierung der Mediakosten für den betroffenen Zeitraum auf 80 %. Vertragsgegenständlich ist eine 95-prozentige Verfügbarkeit der gebuchten Sendezeit, gerechnet auf die Gesamtdauer der Werbemaßnahme. Darüber hinausgehende Ausfallzeiten werden nach Wahl von ATV nachgeleistet oder erstattet. ATV behält sich vor, die Platzierung und die Größe der Werbeflächen innerhalb eines Standortes in für den Kunden zumutbarer Weise zu ändern, sofern dieses sinnvoll oder erforderlich ist. Eine Tonausstrahlung an den gebuchten Standorten ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird daher von ATV als unverbindliche Zusatzleistung ohne Berechnung und ohne Rechtsanspruch realisiert. ATV übernimmt für die Hörbarkeit und Lautstärke der Ausstrahlung von vertonten Werbemitteln keine Gewährleistung. Der Kunde kann aus einer unterbliebenen oder nicht ausreichenden Tonausstrahlung keinerlei Rechte ableiten.
IV. VERTRAGSLAUFZEIT, VERLÄNGERUNG, FÄLLIGKEIT: Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Ausstrahlung der Werbung (Schaltungszeitraum, s. Austrahlungsbenachrichtigung per E-Mail und Rechnung), ansonsten ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Sendetermin. Nach der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch immer wieder um die vereinbarte Laufzeit, sollte nicht einer der Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine Kündigung in Textform aussprechen. Der Preis für die angemietete Werbefläche ist auch dann zu entrichten, wenn aufgrund verspäteter oder fehlender Layoutvorlagen des Kunden durch ATV ein Platzhalter gesendet wird. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung eines Teilbetrages 4 Wochen in Rückstand geraten, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
V. WERBEINHALTE, WERBEMITTELPRODUKTION, TERMINE: Auf den Werbeflächen sind ausschließlich Inhalte nach FSK 0 zugelassen. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass seine Werbung nicht anstößig ist. Nicht zugelassen sind Werbeinhalte mit religiösen, politischen, diskriminierenden oder jugendgefährdenden Inhalten sowie solche, welche im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder öffentlich-rechtlichen Bestimmungen stehen oder welche auf allgemeine Ablehnung stoßen. Vor diesem Hintergrund muss sich ATV vorbehalten, nach eigenem Ermessen geplante und auch laufende, vom Kunden beauftragte Werbeausstrahlungen zu beenden. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien nach einer Lösung suchen; im Zweifel ist die ATV auch berechtigt, den bestehenden Vertrag über die Werbeschaltung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung fristlos ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Kunde ist darüber in angemessener Weise zu informieren. Die Vergütung ist in diesem Fall zeitanteilig zu entrichten und Vorauszahlungen werden umgehend erstattet. Weitere Forderungen des Kunden und ATV, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Spätestens 5 Werktage vor Beginn des Schaltungszeitraums müssen ATV die Werbemittel in sendefertigem Zustand vorliegen. Der Kunde kann mit der Produktion des Werbemittels auch ATV beauftragen. Die hierfür notwendigen Produktionsdateien müssen spätestens 14 Werktage vor Beginn des Schaltungszeitraumes bei ATV eingegangen sein. Dem Kunden wird ein Entwurf für die Gestaltung vorgelegt. Die Inhalte gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Ambient-TV Sales & Services GmbH ein Widerspruch zugeht. Sofern ihm der Entwurf nicht zusagt, hat er Anspruch auf Erstellung von bis zu zwei weiteren Entwürfen. Darüber hinausgehende Entwürfe sind zu vergüten. Ab Sendebeginn des Spots beginnt die Werbelaufzeit und der vereinbarte Mietpreis ist gemäß der Zahlungsweise für die Laufzeit im Voraus fällig. Unabhängig von der Einsendung des Materials liegt eine kostenpflichtige Sende-/Werbeplatzreservierung vor. Bei verspäteter Einsendung des Bildmaterials ist die ATV berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Platzhalter zu erstellen und diesen ab dem vereinbarten Sendetermin kostenpflichtig auszustrahlen. Spotwechsel sind einmal jährlich kostenlos möglich. Für jeden weiteren Spotwechsel berechnet ATV dem Kunden 29,00 Euro. Liefert der Kunde rechtswidrige, sittenwidrige, diskriminierende Vorlagen/Werbe¬mittel, so steht ATV ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde und Schadensersatz zu. Ebenso steht ATV ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät oder seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
VI. NUTZUNGSRECHTE BEI VOM KUNDEN GELIEFERTEN VORLAGEN: Sofern ATV die Werbemittel/Medien nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Kunden gelieferte Vorlagen verwendet, wird ATV, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, das räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die Vorlagen für die Erstellung und Verbreitung der Werbung (auch in der Eigenwerbung) zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein, die Vorlage in jeder Form und Anzahl zu vervielfältigen und die Vorlagen zu verbreiten. Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung der vorbezeichneten Rechte vom Urheber ermächtigt worden ist. Soweit der Urheber selbst Vertragspartner von ATV ist, räumt dieser ATV die vorbezeichneten Rechte ein. Werden durch die Nutzung der Vorlagen Rechte Dritter verletzt und wird ATV deshalb von einem Dritten – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Anspruch genommen, hält der Kunde ATV von jeglicher Inanspruchnahme unter Einschluss sämtlicher Kosten der Rechtsverfolgung, frei.
VII. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE BEI VON ATV GELIEFERTEN VORLAGEN: Sofern ATV die Werbemittel/Medien nach eigenen oder selbst beschafften Ideen und Vorlagen erstellt, ist und bleibt ATV ausschließlicher Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte. Soweit ATV dem Kunden Nutzungsrechte an den von ATV entworfenen oder beschafften Vorlagen einräumt, bleiben diese streng auf diesen Auftrag und seine zeitliche Dauer beschränkt. Jede außerhalb des Auftrages liegende Nutzung ist unzulässig. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte erst mit Zahlung des vereinbarten Honorars.
VIII. HAFTUNG FÜR VORLAGEN, ZUGELIEFERTE PRODUKTE UND WAREN
Hat der Kunde den ihm vorgelegten Entwurf oder die Probe genehmigt und zur Verwendung freigegeben, übernimmt er hierdurch die Verantwortung für die Richtigkeit der Gestaltung unter Einschluss von Bild, Text und Zusammenstellung. Eine Haftung von ATV für nach Freigabe festgestellte Fehler entfällt. ATV haftet nicht für die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit. Der Kunde hält ATV von allen daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei. Auch bei fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Lieferung vom Kunden beizubringender Vorlagen oder sonstiger Gegenstände und Materialien kann der Kunde gegen ATV keine Nacherfüllungs- oder Schadensersatzansprüche ableiten.
IX. RÜGEPFLICHTEN: Der Kunde hat bei ATV in jeder Phase der Auftragsabwicklung auftauchende Mängel stets unverzüglich in Textform zu rügen. Dies gilt in gesteigertem Maße bei der Verwendungsfreigabe. Erhält der Kunde Medien/Abzüge/Proben zur Prüfung, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu überprüfen. Nachteile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Kunden.
X. GEWÄHRLEISTUNG: Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der laut Ziffer III. vereinbarten Beschaffenheit/Leistung oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von ATV Mängelbeseitigung oder Neuleistung. Der Kunde hat ATV die zur Nacherfüllung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung steht dem Kunden das Recht zu, nach Ablauf einer von diesem zu setzenden angemessenen Nachfrist die Leistung für den jeweils mangelhaften Standort abzulehnen oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
XI. HAFTUNGSBEGRENZUNG: ATV leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: 1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. 2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet ATV in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. 3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet ATV in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Der Kunde wird insbesondere auf die Rüge- und Mitwirkungspflichten hingewiesen. 5. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
XII. DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND: ATV nimmt den Datenschutz ernst. Für unterschiedliche Prozesse werden auch personenbezogene Daten benötigt und nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und gespeichert. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ATV Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, diese Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. Die Geschäftsräume von ATV sind für beide Vertragspartner Erfüllungsort. Gerichtsstand ist Hamburg.
2018 | Ein Angebot der Ambient-TV Sales & Services GmbH